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Ersatzansprüche

Ersatzansprüche

Geht ein Buch verloren, wird es beschädigt oder nicht rechtzeitig zurückgegeben, erstellt die Schulbuchausleihe einen Ersatzanspruch. Dieser dokumentiert, welches Buch betroffen ist, warum der Anspruch besteht und welche Gegenleistung erwartet wird.

Gründe für einen Ersatzanspruch

Es gibt drei mögliche Gründe:

  • Beschädigt — Das Buch wurde in einem Zustand zurückgegeben, der eine weitere Ausleihe ausschließt.
  • Verloren — Das Buch ist nicht mehr auffindbar.
  • Nicht fristgerecht — Das Buch wurde bis zum festgelegten Stichtag nicht zurückgegeben.

Forderungsarten

Pro Ersatzanspruch legen Sie fest, ob eine Geldzahlung oder ein Ersatzbuch gefordert wird.

  • Geldzahlung — Ein konkreter Betrag, der sich nach der Bewertungskonfiguration richtet.
  • Ersatzbuch — Die Erziehungsberechtigten beschaffen ein gleichwertiges Ersatzexemplar.

Beide Forderungsarten lassen sich pro Schüler:in frei kombinieren. Für ein Buch kann eine Geldzahlung gefordert werden, für ein anderes ein Ersatzbuch.

Anzeige und Aktionen

Jeder Ersatzanspruch zeigt folgende Informationen:

  • Buchreihe und ISBN
  • Inventarnummer (Code) des betroffenen Buches
  • Grund des Anspruchs (beschädigt, verloren, nicht fristgerecht)
  • Forderungsart und Betrag bzw. Hinweis auf Ersatzbuch

Die Gesamtforderung pro Schüler:in wird zusammenfassend dargestellt, zum Beispiel: 8,50 EUR + 1 Buch.

Für jeden einzelnen Anspruch stehen Ihnen drei Aktionen zur Verfügung:

  • Bearbeiten — Alle Eigenschaften des Anspruchs anpassen (Grund, Forderungsart, Betrag, Vermerk).
  • Ignorieren — Den Anspruch verwerfen. Das Buch wird nicht wieder ins Inventar aufgenommen.
  • Beglichen mit Ersatzbuch — Den Anspruch als erledigt markieren, weil ein Ersatzbuch abgegeben wurde.

Vermerk

Zu jedem Ersatzanspruch können Sie einen Vermerk hinterlegen. Dieser Freitext ist für die Erziehungsberechtigten sichtbar und wird auf der Rückseite des Ersatzanspruch-Schreibens abgedruckt. Nutzen Sie den Vermerk, um individuelle Hinweise oder Vereinbarungen festzuhalten.

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