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ErsatzansprücheWiderruf & Begleichung

Widerruf und Begleichung

Ersatzansprüche lassen sich jederzeit widerrufen, als beglichen markieren oder nachträglich bearbeiten.

Widerruf bei Rückgabe

Wird ein Buch zurückgegeben, für das bereits ein Ersatzanspruch besteht, fragt das Programm automatisch, ob der Anspruch widerrufen werden soll. Das ist besonders hilfreich, wenn Bücher innerhalb einer Klasse vertauscht wurden.

Beispiel: Für eine Schüler:in wird ein Ersatzanspruch erstellt, weil sie nicht ihr eigenes Englischbuch zurückgegeben hat. Einige Tage später gibt eine andere Schüler:in das fehlende Buch zurück. Das Programm erkennt dies und bietet an, den Anspruch zu widerrufen.

Um Rückzahlungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Ersatzanspruch-Schreiben erst zu drucken, wenn das Rückgabeverfahren abgeschlossen ist.

Manuell ignorieren

Ersatzansprüche können auch ohne Rückgabe des Buches widerrufen werden. Öffnen Sie dazu die Ersatzansprüche der betreffenden Schüler:in und wählen Sie die Aktion Ignorieren. Nach Angabe einer Bemerkung wird der Anspruch verworfen.

Das betreffende Buch wird dabei nicht automatisch ins Inventar zurückgeführt. Es wird erst wieder verfügbar, wenn es bei einer Aus- oder Rückgabe erneut gescannt wird.

Beglichen mit Ersatzbuch

Wenn Erziehungsberechtigte ein gleichwertiges Ersatzexemplar abgeben, markieren Sie den Anspruch als Beglichen mit Ersatzbuch. Der Anspruch gilt damit als erledigt. Diese Option steht für alle Ersatzansprüche zur Verfügung — unabhängig davon, ob ursprünglich eine Geldzahlung oder ein Ersatzbuch gefordert wurde.

Anspruch bearbeiten

Alle Eigenschaften eines Ersatzanspruchs können nachträglich geändert werden:

  • Grund — Beschädigt, verloren oder nicht fristgerecht.
  • Forderungsart — Geldzahlung oder Ersatzbuch.
  • Betrag — Bei Geldforderungen der geforderte Betrag.
  • Vermerk — Ein Freitext, der für die Erziehungsberechtigten sichtbar ist und auf der Rückseite des Ersatzanspruch-Schreibens abgedruckt wird.

Der Vermerk eignet sich, um individuelle Vereinbarungen festzuhalten — etwa Ratenzahlungen oder besondere Umstände. Beachten Sie, dass der Vermerk auf dem Schreiben für die Erziehungsberechtigten sichtbar ist.