Widerruf und Begleichung
Ersatzansprüche lassen sich jederzeit widerrufen, als beglichen markieren oder durch eine Zahlung begleichen.
Widerruf bei Rückgabe
Wird ein Buch zurückgegeben, für das bereits ein Ersatzanspruch besteht, fragt das Programm automatisch, ob der Anspruch widerrufen werden soll. Das ist besonders hilfreich, wenn Bücher innerhalb einer Klasse vertauscht wurden.
Beispiel: Eine Schüler:in gibt ein Englischbuch zurück, das nicht ihr eigenes ist — es wurde vertauscht. Für das fehlende eigene Exemplar wird ein Ersatzanspruch erstellt. Kurz darauf gibt eine andere Schüler:in das fehlende Buch zurück. Das Programm erkennt dies und bietet an, den Anspruch zu widerrufen.
Um Rückzahlungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Ersatzanspruch-Schreiben erst zu drucken, wenn das Rückgabeverfahren abgeschlossen ist (siehe auch Tipps für den Rücknahmetag).
Zahlung erfassen
Über die Funktion „Zahlung erfassen” auf der Detailseite können Zahlungseingänge für einen oder mehrere Ersatzansprüche manuell dokumentiert werden. Dabei werden die betroffenen Ansprüche ausgewählt und die Zahlungsart angegeben. Der Betrag ergibt sich automatisch aus den offenen Forderungen der gewählten Ansprüche.
Beglichen mit Ersatzbuch
Wird ein gleichwertiges Ersatzexemplar abgegeben, markieren Sie den Anspruch als Beglichen mit Ersatzbuch. Der Anspruch gilt damit als erledigt. Diese Option steht für alle Ersatzansprüche zur Verfügung — unabhängig davon, ob ursprünglich eine Geldzahlung oder ein Ersatzbuch gefordert wurde.
Manuell ignorieren
Ersatzansprüche können auch ohne Rückgabe des Buches widerrufen werden. Öffnen Sie dazu die Detailseite der betreffenden Schüler:in und wählen Sie die Aktion Ignorieren. Nach Angabe einer Begründung wird der Anspruch verworfen.
Das betreffende Buch wird dabei nicht automatisch ins Inventar zurückgeführt. Es wird erst wieder verfügbar, wenn es bei einer Rückgabe erneut gescannt wird.



